Rechnungen

Rechnungen mit QR-Rechnung, direkt aus Ihren Stunden

Starthop erstellt Rechnungen und Gutschriften mit dem Zahlteil der Schweizer QR-Rechnung, der richtigen MWST für Kunden im In- und Ausland und Ihrem eigenen Nummernkreis. Jedes PDF enthält zudem eine E-Rechnung nach EN 16931 (ZUGFeRD / Factur-X), die Buchhaltungssoftware direkt einlesen kann. Rechnungen entstehen mit einem Klick aus den erfassten Stunden, und im Ultra-Abo wird ihre Zahlung beim Import des Kontoauszugs erkannt.

QR-Rechnung inklusive

Jede Rechnung kann den Zahlteil der QR-Rechnung mit Ihrer IBAN und einer strukturierten Referenz tragen, damit Ihre Kunden sie mit der Banking-App bezahlen.

MWST richtig gemacht

Ihre Adresse und MWST-Nummer, die MWST-Nummer des Kunden, der Leistungszeitraum und der richtige Satz stehen auf jeder Rechnung und Gutschrift – wie es die Schweizer und die EU-Mehrwertsteuerregeln verlangen.

E-Rechnung inklusive

Jedes Rechnungs-PDF enthält eine E-Rechnung nach EN 16931 (ZUGFeRD / Factur-X): Die Buchhaltungssoftware Ihres Kunden liest die Daten ohne Abtippen, und Menschen sehen weiterhin ein normales PDF.

MWST über die Grenze

Geschäftskunden im Ausland werden im Reverse-Charge-Verfahren mit 0 % MWST, dem vorgeschriebenen Hinweis und beiden MWST-Nummern fakturiert. Starthop entscheidet anhand der Länder; pro Kunde können Sie es übersteuern.

Ihre Nummern, Ihr Auftritt

Präfixe und Nummernkreise für Rechnungen und Gutschriften, Ihr Begrüssungstext und Ihre Firmenangaben werden einmal festgelegt.

Bezahlt ist bezahlt

Mit dem Banking-Modul (Ultra-Abo) importieren Sie den Kontoauszug, und Zahlungseingänge werden offenen Rechnungen zugeordnet – Sie wissen, was bezahlt ist, ohne es von Hand zu prüfen.

So funktioniert es

  1. 1

    Kunde wählen

    Kunde und offene Stunden wählen oder Positionen selbst erfassen.

  2. 2

    PDF erstellen

    Die Rechnung erhält Nummer, MWST, QR-Rechnung und eingebettete E-Rechnung – versandbereit.

  3. 3

    Bezahlt werden

    Als bezahlt markieren oder die Zahlung beim Import des Kontoauszugs erkennen lassen (Ultra-Abo).

Häufige Fragen

Unterstützt Starthop die Schweizer QR-Rechnung?

Ja. Rechnungen können den Zahlteil der QR-Rechnung mit Ihrer IBAN, dem Betrag und einer strukturierten Referenz enthalten, wie es seit der Ablösung der Einzahlungsscheine in der Schweiz üblich ist.

Kann ich Gutschriften erstellen?

Ja. Gutschriften haben einen eigenen Nummernkreis und verweisen auf die Rechnung, die sie korrigieren.

Welche MWST-Sätze werden unterstützt?

Die aktuellen Schweizer Sätze (8,1 %, 2,6 % und 3,8 %) und eigene Sätze pro Organisation, MWST-befreite Organisationen sowie Rechnungen mit 0 % im Reverse-Charge-Verfahren.

Erstellt Starthop E-Rechnungen nach ZUGFeRD / Factur-X?

Ja. Jede ausgestellte Rechnung und Gutschrift enthält in ihrem PDF eine E-Rechnung nach EN 16931 im Format ZUGFeRD 2.3 / Factur-X. Buchhaltungssoftware liest die Rechnungsdaten ohne Abtippen, Menschen sehen ein normales PDF. Dafür braucht es das Land Ihres Unternehmens und des Kunden sowie Ihre MWST-Nummer, wenn Sie MWST verrechnen; fehlt etwas, wird die Rechnung als normales PDF erstellt. Rechnungen an deutsche Behörden, die XRechnung verlangen, sind nicht abgedeckt.

Kann ich Kunden im Ausland Rechnungen stellen?

Ja. Ein Geschäftskunde im Ausland mit MWST-Nummer erhält eine Rechnung ohne MWST im Reverse-Charge-Verfahren, mit dem vorgeschriebenen Hinweis und beiden MWST-Nummern. Kunden eines Schweizer Unternehmens im Ausland ohne MWST-Nummer erhalten eine Rechnung ohne Schweizer MWST, weil der Leistungsort im Ausland liegt. Starthop entscheidet das anhand Ihres Landes, des Landes des Kunden und seiner MWST-Nummer; wenn Ihr Fall anders liegt, legen Sie es pro Kunde fest.

Kann ich Starthop-Rechnungen in meinem Land verwenden?

Starthop-Rechnungen folgen den Vorgaben an den Rechnungsinhalt des Schweizer MWST-Gesetzes (Art. 26 MWSTG) und der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Art. 226) und enthalten eine E-Rechnung nach EN 16931. Das passt für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und in Liechtenstein sowie in EU-Ländern, in denen ein PDF mit eingebetteter E-Rechnung akzeptiert wird. Starthop ist nicht an staatliche Systeme wie SDI (Italien), KSeF (Polen), die zugelassenen E-Rechnungs-Plattformen in Frankreich, Verifactu (Spanien) oder die zertifizierte Rechnungssoftware in Portugal angebunden und versendet keine Rechnungen über Peppol. Die Regeln hängen vom Sitz Ihres Unternehmens ab und ändern sich; klären Sie Ihre Situation deshalb mit Ihrem Treuhänder oder Steuerberater.

Kann ich Starthop nutzen, wenn ich Rechnungen in einem anderen Programm erstelle?

Ja. Wählen Sie unter 'Wer erstellt Ihre Rechnungen' die Option 'Ich erstelle Rechnungen in einem anderen Programm', laden Sie Ihre Rechnungen hoch, und die KI liest Nummer, Daten, Beträge und den Kunden. Sie bestätigen, welche Stunden jede abdeckt, und Zahlungen, Berichte und Ihr Treuhänder sehen sie wie jede andere Rechnung.

Testen Sie Starthop mit Ihrer eigenen Arbeit

Erfassen Sie eine echte Stunde, machen Sie eine Rechnung daraus und geben Sie Ihrem Treuhänder einen fertigen Ordner. Jede neue Organisation startet mit 14 Tagen Pro-Abo – kostenlos.

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